Satzung des Flensburger Schachklubs von 1876 e. V.
§1 • Name und Sitz des Vereins
* Der Verein führt den Namen 'Flensburger Schachklub von 1876 e.V.'.
* Sitz des Vereins ist Flensburg.
§2 • Zweck des Vereins
* Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts " Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und
zwar insbesondere:
o Pflege des Schachspiels durch regelmäßige Abhaltung von Spielabenden,
Veranstaltung von Turnieren und Wettkämpfen.
o Betreuung und Förderung von Jugendlichen in einer eigenen Jugendgruppe,
für die die im Anhang befindliche Jugendordnung gilt.
* Der Verein beruht auf demokratischer Grundlage im Sinne des Grundgesetzes
und ist konfessionell und parteipolitisch neutral.